Veranstaltungsmeldung/Straßensperren
Laut §6 Abs. 2 TVG muss die Anmeldung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin bei der Behörde eingelangt sein.
Im Anhang finden Sie Informationen zu Veranstaltungsmeldungen und den damit verbundenen eventuellen Straßensperren.
- Temporäre Bewilligungen – Überblick Bewilligungsverfahren
- Straßenpolizeiliche Bewilligung/-Maßnahmen aufgrund von Veranstaltungen