Mit 1. Jänner 2020 tritte das 79. Gesetz vom 8. Mai 2019 über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz – TFWAG) in Kraft. Inhalt dieses Gesetzes ist, dass für Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz eine Freizeitwohnsitzabgabe zu erheben ist.
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