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Kinderbetreuung in der Gemeinde Kaltenbach

Seit 01. September 2010 ist das neue Tiroler Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetz in Kraft, der Landesgesetzgeber hat auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen reagiert.

Auch hören wir täglich, „die Kinder sind unsere Zukunft“. Dass diese Worte nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, darauf haben die Gemeindeverantwortlichen gemeinsam mit dem Land Tirol reagiert. Das gesamte Angebot wurde erweitert, die Gemeinde betreibt seit September 2009 zusätzlich noch einen Schülerhort. Es wurde für betroffene Familien, eine der geänderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt angepasste Möglichkeit geschaffen, ein bedarfsgerechtes und qualitätsvolles Betreuungsangebot zu nutzen.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Kinder die ersten sozialen Erfahrungen außerhalb der Familie, in den vielfältigen Angeboten wie Kinderkrippe und Kindergarten, Schule und Hort, sowie anschließend in unseren Vereinen machen werden. Deshalb ist die Qualität im Angebot von besonderer Bedeutung, und darum haben wir uns besonders bemüht. Wir denken, damit einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht zu haben.

offizielle Seite des Landes zu diesem Thema

  • Das Team im Kindergarten Kaltenbach

    Kindergarten

    Der Kindergarten der Gemeinde Kaltenbach kann ab dem 3. Lebensjahr besucht werden und ist kostenlos!

    • das 1. Kindergartenjahr finanziert die Gemeinde Kaltenbach
    • das 2. Kindergartenjahr finanziert das Bundesland Tirol
    • das 3. Kindergartenjahr finanziert die Republik Österreich

    Die Öffnungszeiten des Kindergartens sind:

           07.00 Uhr - 08.30 Uhr können die Kinder gebracht werden

           12.00 Uhr – 13.00 Uhr können die Kinder abgeholt werden

     An den Nachmittagen: (MONTAG UND DIENSTAG)

           14.00 Uhr - 14.15 Uhr können die Kinder gebracht werden

           16.15 Uhr - 16.30 Uhr können die Kinder abgeholt werden.

    Bei Bedarf wird ein Mittagstisch im Hort angeboten; Bastelgeld und ein Beitrag für die gesunde Jause wird eingehoben.

    Kindergartenordnung

    Kontakt:
    Mobiltelefon Schöler Elfriede 0676 897451304 

    E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • MiniCAMPUS

    • Im Schuljahr 2009/2010 wurde in Kaltenbach erstmals ein SchülerInnenhort im Kindergartengebäude errichtet.
    • Im Schuljahr 2010|2011 ist der SchülerInnenhort in das ehemalige Gebäude des Postamtes übersiedelt. Im Postamtsgebäude standen damals 52 m2 Innenfläche und 190 m2 Außenfläche zur Verfügung.
    • Im Schuljahr 2017/2018 wurde das gesamte Postgebäude  zum Schülerhort umfunktioniert.
    • Im Schuljahr 2019/2020 wurde der Schülerhort zum Mini Campus umbenannt.
    • Im Schuljahr 2020/2021wurde im Mini Campus eine Bibliothek für Kinder und Jugendliche eingerichtet, diese wird von den Kindern der Volksschule Kaltenbach im Unterricht regelmässig besucht. Die Bibliothek ist aber auch während der Öffnungszeiten des Mini Campus geöffnet.

    Der wesentliche Schwerpunkt des Mini Campus ist die Erledigung der Hausaufgaben. Freizeit und Spaß sollen aber auch nicht zu kurz kommen. Für diese pädagogischen Arbeiten stehen zwei bestens geschulte Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des Mini Campus in Kaltenbach sind Montag bis Freitag von 11.00 - 17.00 Uhr. Finanziert wird der Mini Campus mit Beiträgen des Landes, der Gemeinde Kaltenbach sowie Elternbeiträge. Das Mittagessen ist separat zu bezahlen.

    Es wird für die Mini Campus Kinder und die betroffenen Kindergartenkinder im Mini Campus der Mittagstisch angeboten. Die Mahlzeiten werden täglich frisch von der EMPL Cantine geliefert. Weiters stehen noch der Turnsaal und selbstverständlich alle öffentlichen Einrichtungen unseren Mini Campus Kindern zur Verfügung.

    Kundmachung Schülerhortordnung neu ab Schuljahr 2016/2017

    Adresse: Schmiedau 10, 6272 Kaltenbach
    Kontakt: Hortleiterin Bettina Luxner
    Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
    Handy: 0676 897451303

  • Kleinkinderbetreuung

    Für Kleinkinder bis 3 Jahre gibt es die Möglichkeit, in der in einem Verein organisierten Kinderkrippe Kunterbunt in Stumm - die Gemeinde Kaltenbach ist Mitglied des Vereins - bei Bedarf betreut zu werden. Weiters gibt es noch die Möglichkeit im Elternkindzentrum (EKIZ) Zell am Ziller oder im Elternkindzentrum (EKIZ) im Caritasgebäude Uderns, einen Betreuungsplatz zu erhalten.

VOLKSSCHULE KALTENBACH

NEUE MITTELSCHULE STUMM

POLYTECHNISCHE SCHULE FÜGEN

Zillertal Nachhilfe

In Kaltenbach gibt es seit August 2018 ein privates Nachhilfeinstitut. Hier eine Selbstbeschreibung dieses Unternehmens.

Wir setzen dort an, wo in der Schule oder im Beruf oft keine Zeit dafür ist, wichtige Aufgaben ausreichend zu erklären oder Inhalte zu vertiefen. Wir nehmen uns Zeit und gleichen Defizite aus. Wir setzen dort an, wo es darum geht, Bildungsinhalte in angenehmer Atmosphäre und mit Freude zu vermitteln. Damit die Kinder und Jugendlichen ihren Weg zielstrebig und motiviert gehen, ist es wichtig, ihnen von der Volksschule bis zur Matura eine individuelle und effiziente Lernunterstützung zu ermöglichen. Schließlich ist es der Erfolg, der die Menschen dazu motiviert, mehr zu tun.

http://www.zillertal-nachhilfe.at/

Ferienzeitenregelung

Eine sehr große Herausforderung für die berufstätigen Eltern und|oder AlleinerzieherInnen ist die Kindergarten- und schulfreie Ferienzeit!

Auch bei dieser Problemstellung wollen wir seit 2009 mit einem Betreuungsangebot den betroffenen Eltern entgegenkommen. Die Kinder im Alter zwischen 3 und 10 Jahren werden von ausreichend qualifizierten BetreuerInnen in den Ferienzeiten betreut.

Ausgenommen sind die Weihnachtsferien und 1 Woche bevor der Kindergarten und die Schule im Herbst wieder beginnen, dort haben unsere Einrichtungen geschlossen!

In den Semester- und Osterferien, den fensterfreien Tagen im Mai sowie den Herbstferien, wird die Betreuung von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, und bei nachgewiesenem Bedarf (z.B. Berufstätigkeit) auch Nachmittags angeboten. Die Betreuung wird allerdings erst ab zwei Kinder übernommen.

Die Ferienzeitenbetreuung in den Sommerferien beginnt mit dem ersten Ferientag bis eine Woche vor Beginn des Kindergartens und der Schule im Herbst, und sind Montag bis Freitag durchgehend von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr! Für die Sommerferienbetreuung wird ein familienfreundlicher Elternbeitrag eingehoben, ein Mittagstisch kann gegen Aufzahlung angeboten werden.


Bei Fragen bitten wir im Kindergarten, der Volksschule, dem SchülerInnenhort oder im Gemeindeamt nachzufragen.